Für dringende pflegerische Notfälle bietet die Sozialstation Asperg
von 19.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens
eine Rufbereitschaft an.
Wenn keine Krankenkassenabrechnungsmöglichkeit besteht, müssen wir von Privatpersonen einen Einsatzbetrag in Rechnung stellen. Die aktuellen Sätze der Gebührenordnung Asperg haben Gültigkeit. |
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